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Def. Unterhaltspflichten

Gemeint sind hier die Unterhaltspflichten im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung. Es kommt allerdings nicht darauf an, ob Sie im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung Ihren bestehenden Unterhaltspflichten tatsächlich nachkommen.

Es kommt nicht unbedingt auf die Zahl der Unterhaltsberechtigten an. Vielmehr kann auch die Höhe des Unterhaltes von entscheidender Bedeutung sein. Sollten Sie Ihren Unterhaltspflichten durch Naturalunterhalt nachkommen, so sind ggf. Pauschalen anzusetzen (Düsseldorfer Tabelle hinsichtlich Kindern und gesetzlicher Selbstbehalt für Ehegatten).

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Rechtsanwälte Gutzeit, Hix & Dr. Meier, Fachanwälte* für Arbeitsrecht und Rechtsanwälte,
Unter den Linden 4, 34225 Baunatal (bei Kassel), Tel.: 05601 89 49 90

* Fachanwälte für Arbeitsrecht: Rechtsanwalt Frank Hix ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Frau Dr. Solveig Meier ist Fachanwältin für Arbeitsrecht

[Rechtsanwalt Frank Hix ist zur Zeit Bürgermeister der Stadt Bad Sooden-Allendorf und daher gem. § 47 BRAO z.Zt. a.D.]