Arbeitsplatz verloren?
Schon mal über eine Abfindung nachgedacht?
Die Erfolgsaussichten sind für Arbeitnehmer im Arbeitsrecht viel besser, als von der Bevölkerung im Allgemeinen angenommen. Eine Vielzahl von Kündigungsschutzprozessen wird gewonnen oder zumindest eine Abfindung gezahlt.
Warum also die Kündigung kampflos hinnehmen?
Eine Vielzahl der Kündigungsschutzverfahren endet damit, dass das Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden muss oder zumindest einvernehmlich beendet wird und dem Arbeitnehmer eine Abfindung gezahlt wird. Es gibt nämlich eine große Anzahl an Arbeitnehmerschutzgesetzen und höchstrichterlicher Rechtsprechung, die es für den Arbeitgeber äußerst schwierig gestalten, den Mitarbeiter loszuwerden. Dies führt dazu, dass viele vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigungen rechtlich nicht haltbar sind mit dem Ergebnis, dass der Mitarbeiter weiter beschäftigt werden muss.
In der Praxis ist es allerdings so, dass der Arbeitnehmer dann oftmals gar nicht mehr dort arbeiten möchte. Dann hat sich der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzverfahren zumindest die beste Ausgangsposition dafür erkämpft, eine Abfindung zu bekommen.
Hinweis: Zum Teil mussten unsere Mandanten noch nicht einmal vor Gericht erscheinen, weil unsere erfahrenen Anwälte von jobanwalt24 mit dem Arbeitgeber telefonisch Kontakt aufgenommen haben und einen Abfindungsvergleich ausgehandelt haben, der dann im schriftlichen Verfahren vom Gericht nur noch potokolliert wurde.
Hier finden Sie einige anonymisierte Abfindungsvergleiche,
die wir für unsere Mandanten vor Gericht abgeschlossen haben.
- Arbeitsgericht Kassel vom 31.05.2012 / FALL: betriebsbedingte Kündigung eines 54-jährigen schwerbehinderten Mannes nach 1-jähriger Beschäftigung und 6.000,- EUR Bruttolohn [1.219 KB]
- Arbeitsgericht Hamburg vom 21.03.2012 / FALL: betriebsbedingte Kündigung eines 47-jährigen Mannes nach 1-jähriger Beschäftigungsdauer und 3.200,- EUR Monatslohn [760 KB]
- Arbeitsgericht Berlin vom 28.06.2012 / FALL: fristlose verhaltensbedingte Kündigung eines 46-jährigen Mannes nach 9-monatiger Beschäftigung und 1.457,- EUR Buttolohn [1.033 KB]
- Arbeitsgericht Halle vom 12.09.2012 / FALL: ordentliche Kündigung einer 25-jährigen Frau ohne Kündigungsschutz nach 5-monatiger Beschäftigung und 1.726,- EUR Bruttogehalt [1.211 KB]
- Arbeitsgericht Kassel vom 07.07.2011 / FALL: verhaltensbedingte Kündigung einer 49-jährigen Frau nach 9-jähriger Beschäftigung und 1.020,- EUR Bruttolohn [1.231 KB]
- Arbeitsgericht Kassel vom 30.08.2012 / FALL: Betriebsbedingte Kündigung eines 48-jähr. Mannes nach 5-jähriger Bechäftigung und 4.650,- EUR Bruttolohn [1.262 KB]
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