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AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rechtsanwaltskanzlei
Gutzeit, Hix & Dr. Meier


I.
Alle Informationen auf den Internetseiten der überörtlichen Rechtsanwaltssozietät Gutzeit, Hix & Dr. Meier (im folgenden Anwaltssozietät GHSM) sind sorgfältig ausgewählt und zusammengestellt. Für die Richtigkeit der Angaben wird aber keine Haftung übernommen. Sämtliche Informationen auf den Internetseiten sind daher ohne Gewähr und dienen nicht als Entscheidungsgrundlage.

II. Vertrag über Klageerhebung

Ein Vertrag über die Vertretung vor Gericht kommt durch Ausfüllen eines Online-Formulars und Erteilung eines entsprechenden Auftrages sowie einer Vollmacht zu Stande. Hierzu muss der Anfragende seine Kontaktdaten sowie die im Online-Formular aufgeführten Informationen angeben, der Erteilung eines Auftrages und einer Vollmacht zustimmen und die Daten an die Rechtsanwälte GHSM übersenden. Mit Übersendung der Daten gibt der Anfragende ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag wird geschlossen, wenn die Rechtsanwälte GHSM per Email die ausdrückliche Annahme erklären oder mit der Vertragsabwicklung begonnen wird.

Die Kosten unserer Tätigkeit richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und sind abhängig vom Streitwert, der vom Gericht festgesetzt wird. Auf Wunsch wird dem Kunden eine Kostenschätzung zugeschickt. Die in den Kostenvoranschlägen genannten Streitwerte sind vorläufige Streitwerte. Die endgültigen Streitwerte werden vom jeweilig zuständigen Gericht festgelegt und sind für den Anfragenden verbindlich.

Will der Anfragende zusätzliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen oder sollten sich diese Dienstleistungen als notwendig erweisen, werden die zusätzlichen Kosten gemäß der RVG oder durch Honorarvereinbarung abgerechnet bzw. in Rechnung gestellt.

III. Haftung

Die Anwaltssozietät GHSM haftet nicht für technische Ausfälle (z. B. Serverprobleme) oder Verzögerungen, die aufgrund technischer Probleme eintreten, es sei denn, es liegt auf Seiten der Anwaltssozietät grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor oder bei einer Pflichtverletzung durch uns von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) oder bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wenn Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen durch Erfüllungsgehilfen.

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* Rechtsanwalt Hix ist gem. § 47 BRAO z.Zt. a.D.
(Bürgermeister der Stadt Bad Sooden-Allendorf)