Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung (Berufsrechtsschutz) verfügen, brauchen Sie sich keine Gedanken über etwaige Kosten zu machen.

Vor jeder kostenauslösenden Tätigkeit schreiben wir vorab Ihre Rechtsschutzversicherung an und bitten um die Erteilung von Deckungsschutz. Sollte hierfür keine Zeit sein, z.B. weil die 3-Wochen-Klagefrist abzulaufen droht, beantragen wir vorsorglich immer Prozesskostenhilfe (PKH) für unsere Mandanten. Der PKH-Antrag sowie die erforderlichen Belege können von Ihnen problemlos nachgereicht werden. In vielen Fällen sind Arbeitnehmer, insbesondere bei Kündigungen, PKH-berechtigt, zumal sie zum Zeitpunkt des Gerichtstermins oftmals keinen Lohn mehr erhalten und auch das Arbeitsamt bis dahin (noch) nicht zahlt.

Die Kosten für eine Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung liegen derzeit bei ca. 100,00 EUR/Jahr und mehr, abhängig von der Höhe des Selbstbehalts, Versicherungssumme, Versicherungsgesellschaft usw. In den meisten Fällen beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer Wartezeit (meistens 3 Monate). Darum sollten Sie die Versicherung abschließen, bevor der Schadensfall (Kündigung, Betriebsübergang, Mutterschutz, Elternzeit usw.) eintritt. Sollte es erste Anzeichen für eine Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber geben, sollten Sie sofort reagieren und eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Manchmal mag zwar das Vertrauen und die Loyalität von Arbeitnehmern zu ihrem Arbeitgeber begründet sein. Aber die Erfahrung zeigt, dass im Krisenfall viele Arbeitgeber sich an kein Versprechen und keine Zusage mehr gebunden fühlen. Die Enttäuschung der Arbeitnehmer ist dann groß. Aber wer rechtzeitig vorgesorgt und sich versichert hat, braucht sich über Prozesskosten keine Gedanken mehr zu machen.

Selbst nach einer erfolgten Kündigung macht eine Rechtsschutzversicherung (trotz Wartezeit) noch Sinn. Ziel des Gerichtsprozesses ist für Arbeitnehmer regelmäßig die Feststellung, dass die Kündigung unwirksam und das Arbeitsverhältnis dadurch nicht beendet ist. Was kann Ihnen passieren, wenn die Klage Erfolg hat? Sie arbeiten weiter und erhalten für die gesamte Dauer des Prozesses, selbst wenn Sie nicht gearbeitet haben, Ihren Lohn oder wenn Sie gearbeitet haben, den Differenzlohn. Das in der Zwischenzeit erhaltene Arbeitslosengeld behalten Sie und der Arbeitgeber muss diesen Betrag an die Bundesagentur erstatten. Häufig sprechen Arbeitgeber dann aber eine zweite Kündigung aus. Manchmal geschieht das sogar im laufenden Prozess, sobald der Arbeitgeber nach mehreren Monaten erkennt, dass die erste Kündigung vom Gericht für unwirksam erklärt werden wird. Dann sollten Sie aber wenigstens für den zweiten Fall versichert sein.