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Definition Betriebszugehörigkeit

Es kommt nicht auf die Zugehörigkeit im Betrieb, sondern auf die im Unternehmen an. Entscheidend ist der möglichst ununterbrochene rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses. Kurze Unterbrechungen können unschädlich sein.

Sollten Sie bei Ihrem Arbeitgeber schon früher tätig gewesen sein und nach einer Unterbrechung die Arbeit wieder aufnehmen, sollten Sie darauf achten, dass Ihr Arbeitsvertrag eine Klausel enthält, dass die frühere Beschäftigungszeit im Unternehmen auf das neu begründete Arbeitsverhältnis angerechnet wird. Z.B. im Bewachungsgewerbe enthält der Tarifvertrag eine dahingehende Vorschrift. Eine zusätzliche Formulierung im Arbeitsvertrag ist daher nicht nötig.

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Rechtsanwälte Gutzeit, Hix & Dr. Meier, Fachanwälte* für Arbeitsrecht und Rechtsanwälte,
Unter den Linden 4, 34225 Baunatal (bei Kassel), Tel.: 05601 89 49 90

* Fachanwälte für Arbeitsrecht: Rechtsanwalt Frank Hix ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Frau Dr. Solveig Meier ist Fachanwältin für Arbeitsrecht

[Rechtsanwalt Frank Hix ist zur Zeit Bürgermeister der Stadt Bad Sooden-Allendorf und daher gem. § 47 BRAO z.Zt. a.D.]