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Betriebsbuße

Zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat kann für grobe Disziplin- und Vertragsverstöße eine Betriebsbußenordnung vereinbart werden. Auf der Grundlage dieser Ordnung sind Verstöße der Arbeitnehmer gegen die kollektive betriebliche Ordnung zu ahnden. Die höchstrichterliche Rechtsprechung verlangt allerdings, dass in der Betriebsbußenordnung ein entsprechender Strafkatalog aufgestellt worden ist, der je nach der Schwere des Verstoßes abgestuft sein muss. Regelmäßig beginnt dieser Katalog auf der untersten Stufe (mildeste Sanktion) mit der Ermahnung/Verweis/Rüge/Verwarnung. Es folgen Sanktionen wie Abmahnung, Versetzung, aber auch Gehaltskürzung oder eine echte Geldbuße im Sinne von Strafe.

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Rechtsanwälte Gutzeit, Hix & Dr. Meier, Fachanwälte* für Arbeitsrecht und Rechtsanwälte,
Unter den Linden 4, 34225 Baunatal (bei Kassel), Tel.: 05601 89 49 90

* Fachanwälte für Arbeitsrecht: Rechtsanwalt Frank Hix ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Frau Dr. Solveig Meier ist Fachanwältin für Arbeitsrecht

[Rechtsanwalt Frank Hix ist zur Zeit Bürgermeister der Stadt Bad Sooden-Allendorf und daher gem. § 47 BRAO z.Zt. a.D.]