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Sie haben eine Kündigung erhalten?

Dr. Meier - Fachanwältin für Arbeitsrecht


Setzen Sie sich - ganz unverbindlich - mit unserer Kanzlei in Verbindung und schildern Rechtsanwältin Dr. Meier Ihren Fall. Sie bekommen eine individuelle Ersteinschätzung der Rechtslage, Ihrer Möglichkeiten und Chancen. Sie entscheiden dann selbst und in aller Ruhe, ob und wie es weitergeht.

Sie brauchen sich wegen der Kosten keine Sorgen zu machen. Sollte sich gleich in dem ersten Gespräch (Orientierungsgespräch) herausstellen, dass es in Ihrem speziellen Fall leider keinen Sinn macht, rechtlich etwas zu unternehmen, haben Sie nicht auch noch die Kosten für einen Anwalt "auf dem Deckel".

05601 89 49 90 - Ihre Vorteile?


Sobald Ihr Formular bei uns eingegangen ist, erhalten Sie von uns zunächst eine Bestätigung per Email.

Sodann erhalten Sie zeitnah einen Anruf, entweder persönlich von Rechtsanwältin Dr. Meier oder - sofern diese gerade verhindert ist - von unserer Kanzlei. Es wird Ihnen dann mitgeteilt, wann Dr. Meier sich voraussichtlich bei Ihnen meldet.

Sollten Sie nach der Erstberatung aber in Erwägung ziehen, etwas zu unternehmen, dann würden wir uns freuen, wenn Sie Vertrauen zu uns haben und sich wieder bei uns melden. Und wenn Sie mögen, vertritt Frau Dr. Meier Sie auch vor Gericht.

Erfahrungsgemäß findet innerhalb von ca. 3 Wochen nach Einreichung der Klage die Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht statt. Ein Großteil der Verfahren endet bereits hier, weil sich die Parteien geeinigt haben, und zwar in der Regel über eine Abfindung. Kommt es zu keiner Einigung, findet ein zweiter Termin statt, der sog. Kammertermin. Kommt es hier zu keiner Einigung, entscheidet das Arbeitsgericht durch Urteil. Gegen Urteile der Arbeitsgerichte über die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann in jedem Fall Berufung eingelegt werden.