Urteile Gratifikation
Urteil des BAG vom 27.06.2001 – 10 AZR 488/00 zum Gratifikationsrecht wegen Stillschweigen des Arbeitnehmers auf Änderung einer betrieblichen Übung
Hat ein Arbeitnehmer schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geäußert, er gehe vom Fortbestand einer betrieblichen Übung aus, und stellt der Arbeitgeber kurze Zeit (hier: drei Monate) später schriftlich klar, er wolle sich von der betrieblichen Übung lösen, kann er ohne zusätzliche Anhaltspunkte das Schweigen des Arbeitnehmers darauf nicht als Zustimmung zur Aufhebung des Anspruchs werten, wenn die Leistung ein halbes Jahr später fällig ist.
Urteil des BAG vom 21.05.2003 – 10 AZR 408/02 zum Gratifikationsrecht wegen Anspruch auf Weihnachtsgeld im Austrittsjahr
Vereinbaren die Parteien ein an keine besonderen Anspruchsvoraussetzungen geknüpftes „Weihnachtsgeld“, so wird noch nicht allein aus der Bezeichnung erkennbar, dass der Bestand des Arbeitsverhältnisses zu Weihnachten notwendige Voraussetzung für den Auszahlungsanspruch sein soll. Vielmehr kann er sich auch um eine reine Fälligkeitsbestimmung handeln, so dass im Austrittsjahr ein der Arbeitsleistung entsprechender anteiliger Anspruch entsteht. Anhaltspunkt für eine solche Auslegung kann z. B. der systematische Zusammenhang mit der vertraglichen Vergütungsregelung sein.
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Urteil des BAG vom 21.03.2001 – 10 AZR 28/00 zum Gratifikationsrecht wegen Kürzung eines 13. Monatsgehalts für Krankheitszeiten
Wird ein 13. Monatsgehalt als arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung, d. h. mit einem Entgeltcharakter vereinbart, so entsteht für Zeiten, in denen bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit kein Entgeltfortzahlungsanspruch mehr besteht, auch ein anteiliger Anspruch auf das 13. Monatsgehalt. Einer gesonderten arbeitsvertraglichen Kürzungsvereinbarung bedarf es in diesem Falle nicht.