Urteile Gleichbehandlung
Urteil des BAG vom 13.12.2002 – 5 AZR 713/00 zur Gleichbehandlung wegen individuell vereinbarte Vergütung
Grundsätzlich ist der Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütungszahlung trotz des Vorrangs der Vertragsfreiheit anwendbar, wenn der Arbeitgeber die Leistung nach einem allgemeinen Prinzip gewährt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder Zwecke festlegt. Dieser Grundsatz kommt jedoch dann nicht zur Anwendung, wenn es sich um individuell vereinbarte Löhne handelt und der Arbeitgeber nur einzelne Arbeitnehmer (hier: weniger als 5 % der insgesamt betroffenen Arbeitnehmer) besser stellt.
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