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Urteile Fortbildungskosten und Arbeitgeberdarlehen

Urteil des BAG vom 20.02.2001 – 9 AZR 11/00 zum Arbeitgeberdarlehen wegen Ausschlussfrist für die Rückzahlung
Ansprüche eines Bauarbeitsgebers auf Rückzahlung von Darlehen, die mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis niedriger als marktüblich zu verzinsen und an den Bestand des Arbeitsverhältnisses geknüpft sind, sind „solche Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen“. Werden sie nicht innerhalb der Ausschlussfrist des § 16 BRTV geltend gemacht, so verfallen sie. Wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Partei des Laufs der Berufungsbegründungsfrist eröffnet, so beginnt der Lauf der Frist erneut mit der Zustellung der Aufnahmeerklärung des Insolvenzverwalters.

Urteil des BAG vom 24.06.2004 – 6 AZR 320/03 zu Fortbildungskosten wegen Erstattung bei Arbeitgeberkündigung
Eine Vereinbarung über die Rückzahlung von Fortbildungskosten ist unwirksam, wenn sie eine Erstattungspflicht zu Lasten des Arbeitgebers begründet, obwohl der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet, weils der Arbeitnehmer nicht seinen Vorstellungen über die von ihm in Aussicht genommenen Verwendungsmöglichkeiten entspricht. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer die hierfür maßgebenden Gründe nicht zu vertreten hat. In einem solchem Fall kann der Arbeitgeber sein Auswahlrisiko nicht durch die Inanspruchnahme der Rückzahlungsoption auf den Arbeitnehmer abwälzen.

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